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Bericht
05.02.2019
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Die digitale Transformation zielsicher gestalten

Die Themen Arbeitsrecht und Digitalisierung standen im Fokus der Veranstaltung, zu der das Netzwerk Familienunternehmen & Mittelstand eingeladen hatte. Wie sich beide Themen vereinbaren lassen und was es zu beachten gibt, erklärten Dr. Martin Nebeling, Partner bei Bird & Bird LLP, und Thomas Stach, Geschäftsführender Gesellschafter der Stach’s Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH.
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Digitalisierung, Industrie 4.0, digitale Revolution – diese Begriffe stehen für den wohl größten technischen Fortschritt in der Geschichte des Menschen und bedeuten in erster Linie, dass ehemals analoge Prozesse, Daten, aber auch Produkte mehr und mehr in eine digitalisierte Form überführt werden. Viele der deutschen und internationalen Großkonzerne sind bereits auf den Zug aufgesprungen. Doch besonders für den deutschen Mittelstand stellt diese Transformation häufig noch eine Art unüberwindbare Hürde dar. Eine der großen Probleme, weshalb mittelständische Unternehmen sich an eine digitale Transformation nicht heranwagen, ist die Nicht-Abschätzbarkeit eines Mehrwertes für das Unternehmen. Sie drohen dadurch aber auf der Strecke zu bleiben.

 

Thomas Stach, Geschäftsführender Gesellschafter der Stach’s Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH, erklärte, dass Unternehmen zunächst sehr ehrlich einschätzen müssen, in welcher Phase der digitalen Transformation sie sich befinden. Viele Unternehmen in Deutschland stehen gerade erst an der Schwelle von der Automatisierung zur Digitalisierung ihrer Prozesse und Abläufe. „Ein Hauptgrund für das Scheitern von Unternehmen ist nicht der Unwille zur Digitalisierung, sondern unrealistische Ziele. Diese sind aber gerade für mittelständische Unternehmen zu hinterfragen.“

 

Neben dem eigentlichen digitalen Prozess müssen die Unternehmen aber auch die damit einhergehenden arbeitsrechtlichen Änderungen beachten. „Eine der großen Herausforderungen dabei ist die Arbeitszeitflexibilisierung“, erklärte Dr. Martin Nebeling, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Bird & Bird LLP. „Für jedes Modell muss eine andere Art des Arbeitsvertrages geschlossen werden, welche nach der derzeitigen Gesetzgebung immer noch nicht völlig papierlos geschehen kann.“ So müssen Arbeitsverträge und Kündigungen nach wie vor schriftlich auf Papier folgen. „Damit ist die Einführung einer digitalen Personalakte im Unternehmen nicht möglich.“

 

Die Themen Digitalisierung und Arbeitsrecht werden die deutsche Wirtschaft noch eine ganze Zeit begleiten, da durch die vielen Neuerungen und damit gegebenen Möglichkeiten immer wieder neue Arbeitsbedingungen geschaffen werden, die rechtlich abgesichert werden müssen, erklärten beide Experten abschließend.