Reform der Versorgungsgebiete gefordert
„Die Entscheidung für eine stationäre oder ambulante Versorgung kann man nicht dem Patienten überlassen“, unterstrich der Landesgeschäftsführer der Barmer Hessen, Norbert Sudhoff, in einem Impulsvortrag. Notwendig sei eine sektorenübergreifende und am Patientennutzen ausgerichtete Versorgung. „Zahlreiche Gesetzesvorhaben der vergangenen Jahre haben hier bereits angesetzt. Doch anstelle einer systematischen Optimierung der Versorgung sind viele Einzelmaßnahmen und Insellösungen entstanden.“
Ein zentraler Punkt sei die Versorgungsplanung. Diese werde bisher sektoral getrennt und in unterschiedlichen Regelungsrahmen abgebildet: Der Gemeinsame Bundesausschuss regelt die ambulante Bedarfsplanung, für die Krankenhausplanung sind im föderalistischen System die Bundesländer zuständig.
Aber auch grundlegende Unterschiede der Finanzierungssysteme verursachen Fehlanreize und Versorgungsbrüche an Schnittstellen. Ein Punkt, den der Geschäftsführer der Asklepios Paulinen Klinik Wiesbaden, Norman Westphal, insbesondere am Beispiel der Notfallversorgung deutlich machte. Rein wirtschaftlich betrachtet bedeutet jeder ambulante Notfall in der Klinik ein signifikantes Zuschussgeschäft. Als Alternative stellte die Klinik ihr innovatives Modell der Praxispartnerschaft vor, welches vorsieht, ambulanten Notfallpatienten in Wiesbaden die Möglichkeit gibt, ohne Wartezeit in einer der 50 angeschlossenen Praxen notfallversorgt zu werden.