"Was bedeutet Corona für die Bildungseinrichtungen?"
In der virtuellen Veranstaltung „Was bedeutet Corona für die Bildungseinrichtungen?“ informierte Prof. Dr. Lorz interessierte Mitglieder des Wirtschaftsrats über die geplanten Maßnahmen des Kultusministeriums.
Prof. Lorz betonte einleitend, dass die aktuellen Maßnahmen auf Empfehlungen von Virologen und Gesundheitsexperten basieren. In Hessen besuchen auch in der zweiten Woche nach der Schulöffnung nur die Abschlussjahrgänge der weiterführenden Schulen den Unterricht. Das betrifft rund 110.000 Jugendliche, die sich beispielsweise auf den Haupt- oder Realschulabschluss vorbereiten. Eine geplante Öffnung der Schulen auch für die 4. Klasse der Grundschulen ab dem 27. April war vom Verwaltungsgericht gekippt worden. Prof. Lorz stimmte mit Aussagen von Lehrerverbänden überein, die sich sicher sind, dass ein Schulbetrieb wie vor Corona erst einmal nicht in Sicht ist.
Trotzdem lobte der Staatsminister, wie reibungslos die Wiederöffnung der Schulen, zumindest für ältere Jahrgänge, verlief. „Dies war eine enorme Herausforderung für das Lehrpersonal, wie auch für die Schüler. Die Öffnung ‚von oben nach unten‘ macht aus epidemiologischer Sicht am meisten Sinn, da älteren Schülern das Einhalten von Abstands- und Hygienemaßnahmen leichter fällt, als dies bei den jüngeren der Fall ist“, erläuterte Prof. Lorz. Ferner erklärte er, dass die Lerngruppen auf 10 bis 15 Schüler eingeschränkt worden seien. Diese Maßnahme erhöhe den Bedarf an Lehrpersonal und Räumlichkeiten und führe zu einem ausgedünnten Stundenplan. Ziel sei es den Präsenzunterricht durch Unterrichtsersetzende Maßnahmen, wie Online-Kurse zu ergänzen. Technisch soll dies durch eine einheitliche Lernplattform unterstützt werden. Diesem Schulportal sind mittlerweile 970 hessische Schulen angeschlossen. Ein Messenger-Dienst, als auch das Einführen von Videokonferenzen, sind in Planung. Als weiteren wichtigen Meilenstein nannte Prof. Lorz die Investition in digitale Endgeräte für sozial schlechter gestellte Schüler. Er erklärte: „Wir tun aktuell das maximal Mögliche und leiten alle Maßnahmen so weit ein, wie es uns die Epidemie gestattet.“
Diskutiert wurden auch das Thema Versetzungsentscheidungen. Werden die Versetzungsbedingungen in diesem Schuljahr nicht erfüllt, erfolgt laut dem hessischen Kultusminister trotzdem ein „Aufrücken“ in die höhere Jahrgangsstufe, weil die Ausgangssituationen der Schüler zu unterschiedlich seien. Prof. Lorz betonte jedoch, dass im Rahmen der Versetzungskonferenzen auch über freiwillige Wiederholungen entschieden werden könne.
In seinem Abschlussstatement hielt er fest: „Wir brauchen die Zeit zwischen Sommer und Herbst, um die Schüler wieder auf ein einheitliches Lernniveau bringen zu können. Von diesem ersten Halbjahr kann man nicht denselben Lernerfolg erwarten, wie von einem normalen Schulhalbjahr. Es steht aber fest, wir wollen nicht länger als zwingend erforderlich, auf Schule verzichten“.