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Pressemitteilung 28.02.2024
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Wirtschaftsrat Hessen: Beitragserhöhung für Öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht vermittelbar

Dr. Joachim von Schorlemer: Kein zusätzliches Geld für dysfunktionale Strukturen - Reform des Rundfunkstaatsvertrages voranstellen

Der Landesverband Hessen des Wirtschaftsrates der CDU e.V. lehnt eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages ab. „Selbst eine Erhöhung um nur 58 Cent bedeutet letztendlich noch mehr Geld, das die Beitragszahler in ein reformunwilliges System pumpen sollen“, kritisiert Dr. Joachim von Schorlemer, der Landesvorsitzende des Wirtschaftsrates Hessen. „So lange die Sendeanstalten nicht bereit sind, in einen konstruktiven Dialog einzutreten, wie die überholten Strukturen und die nicht mehr zukunftsfähige Grundausrichtung auf lineare Inhaltsverbreitung reformiert werden können, kann nicht mehr durch Geldhahn fließen. Ohne eine umfängliche Neufassung des Rundfunkstaatsvertrages wird das Vertrauen in den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiter absinken.“
 
Der Wirtschaftsrat Hessen kritisiert vor allem die Gehaltsstruktur in den Leitungsebenen der Sendeanstalten. Dr. Joachim von Schorlemer: „Für Aufgaben, die mit Mitteln der Beitragszahler finanziert werden, muss sich das Niveau der finanziellen Vergütung am öffentlichen Dienst orientieren.“ Als Richtlinie für die Gehaltsstruktur im Hessischen Rundfunk (HR) schlägt der Wirtschaftsrat Hessen daher eine Angleichung aller Gehälter an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vor. „Intendanten und Chefredakteure müssen nicht so gut wie Minister oder gar Ministerpräsidenten bezahlt werden. Das würde einerseits ein Ende der Überversorgung in den Leitungsebenen bedeuten und gleichzeitig auch nach unten ein gewisses Mindestmaß an Bezahlung sichern. Denn während die Chefetagen finanziell besonders gut ausgestattet sind, wird ein Großteil der Inhalte von schlecht bezahltem Personal erarbeitet, das oft nicht mal einen sicheren Arbeitsvertrag hat“, stellt Dr. Joachim von Schorlemer fest.
 
Der Wirtschaftsrat Hessen fordert auch, dass ein Umdenken stattfindet und der Öffentlich-rechtliche Rundfunk sich weniger als Konkurrenz zu privaten Anbietern versteht, sondern mehr als Ergänzung. „Hierzu zählt vor allem sich aus Bieterwettbewerben für Unterhaltungsformate und Übertragungsrechte herauszuhalten, wenn es private Interessenten gibt, die eine Verbreitung essentieller Inhalte auf dem deutschen Markt sicherstellen können“, sagt Dr. Joachim von Schorlemer. Dazu müssen außerdem Doppelstrukturen vor und hinter der Kamera oder dem Mikrofon abgebaut werden. Dr. Joachim von Schorlemer: „Zu vielen Ereignissen reisen gleich mehrere Redaktionen an, um dann grundsätzlich gleiches zu berichten. Hier gibt es genau so viel Sparpotential, wie bei der Personalverwaltung, Materialbeschaffung oder den mittlerweile fünf Mediatheken, 21 Fernsehsendern, 72 Radiosendern und den bis zu 900 Social-Media Kanälen.“
 
Deshalb fordert der Wirtschaftsrat Hessen eine Anpassung des Auftrages im Rundfunkstaatsvertrag. „In Zeiten von niedrigschwelligen Streamingangeboten ist die Produktion eines linearen Vollprogrammes aus der Zeit gefallen. Die Sendeanstalten müssen sich auf ihre Kernkompetenzen Information, Bildung und Kultur fokussieren“, stellt der Landesvorstizende fest. Unterhaltungsangebote, die heute in Konkurrenz zu denen der privaten Anbieter stehen, waren einst Programmbestandteil um die Bevölkerung vom Rundfunk zu überzeugen. Seit dem Aufkommen des Privatfernsehens war ein Vollprogramm auch deshalb nötig, damit Zuschauer vom Umschalten abgehalten werden. Dr. Joachim von Schorlemer: „Diese Notwendigkeit hat sich mit der Verbreitung von Inhalten über Mediatheken und Plattformen vollkommen erledigt. Hier gibt es das größte Einsparpotential.“
 
Besonders kritisch sieht der Wirtschaftsrat Hessen es, wenn Produktionsfirmen als Tochtergesellschaften der Sendeanstalten auftreten und wettbewerbsverzerrend Inhalte und Produktionskapazitäten anbieten. Dr. Joachim von Schorlemer: „Diese Produktionsgesellschaften müssen vollständig aufgelöst werden. Genauso wie Exklusivverträge mit externen Produktionsgesellschaften ihrer Moderatoren beendet werden müssen, die regelmäßig erscheinende Formate für den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk produzieren, obwohl dies auch mit den bestehenden Mitteln der Anstalten selbst möglich wäre.“