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Bericht
07.07.2021
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Aus den Ländern (Baden-Württemberg) - Lieferkettengesetz - Was jetzt?

Virtuelle Veranstaltung mit Norbert Barthle MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
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Im Zuge der Verabschiedung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten, besser bekannt als Lieferkettengesetz, lud der Wirtschaftsrat seine Mitglieder im Rahmen einer Veranstaltung der Sektion Hohenlohe/Schwäbisch-Hall zum Austausch mit Norbert Barthle MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. In der von Sektionssprecher Manfred Kurz moderierten virtuellen Runde, ging Norbert Barthle auf Bedenken, Fragen und Kritik der Mitglieder ein. Aus seiner Sicht vereinigt das Gesetz Präventivmaßnahmen zum Schutz der Menschenrechte und Unternehmensinteressen in einem angemessenen Maße.

 

Sektionssprecher Manfred Kurz sprach stellvertretend für die Unternehmer, die sich durch dieses Gesetz mit einem erheblichen Mehraufwand konfrontiert sehen. Die Debatte sei emotional sehr aufgeladen, eine Gesamtabwägung falle zu Lasten der Unternehmen aus. Dabei würden sich Unternehmen klar zum Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns, welches für ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein für das Unternehmen, die Umwelt, sowie die Gesellschaft steht, bekennen. Der Schutz fundamentaler Menschenrechte sei Aufgabe der Politik und nicht der Unternehmen. Dieses Gesetz dürfe nicht dazu führen, dass entwicklungspolitische Aufgaben auf Unternehmen abgewälzt werden.

 

Norbert Barthle sieht aufgrund der Planungssicherheit, die durch das Gesetz erreicht werde, auch Vorteile für Unternehmen. Er verwies auf die Verantwortung der Betriebe gegenüber seinen Arbeitnehmern entlang seiner Lieferketten. Dies beinhalte auch den Schutz der Menschenrechte. Das Gesetz schaffe konkrete Maßnahmen für verantwortungsvolles Handeln, welche auch zuvor im Verantwortungsbereich der Unternehmen gelegen habe. Er betonte, dass mit diesem Gesetz eine Bemühenspflicht der Unternehmen für gewisse Menschenrechtsstandards gefordert wird, jedoch keine Erfolgspflicht. Firmen sollen ihre Lieferketten aktiv auf mögliche Verletzungen der Menschenrechte untersuchen, es besteht aber keine zivilrechtliche Haftung. Der parlamentarische Staatssekretär sprach sich für die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung für Unternehmen aus, da diese seiner Meinung nach unkomplizierter zu realisieren sei. Gleichzeitig wies er daraufhin, dass es kein Verbandsklagerecht gebe, wie dies in anderen Bereich der Fall sei. Ein Kompromiss wurde mit der Prozessstandschaft gefunden, bei der eine direkt betroffene Person ihren Anspruch an eine Organisation weiterreichen kann.

 

Konkrete Anwendung findet das Gesetz, welches Norbert Barthle als „Benchmark“ für Regelungen in diesem Bereich sieht, ab dem Jahr 2023 für Unternehmen mit 3000 Beschäftigten und mehr. Ab dem Jahr 2024 kommen dann alle Betriebe mit 1000 oder mehr Arbeitnehmern hinzu. Für Unternehmen mit Beschäftigten im Ausland würden nur diese, die direkt zum Unternehmen gehören mitgezählt. So würden beispielsweise Angestellte eines Franchisevertriebs bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

 

Mit dem deutschen Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten ist das letzte Wort aber wohl noch nicht gesprochen. So werde auf europäischer Ebene bereits ein Lieferkettengesetz diskutiert. Diese Regelung wird das deutsche Lieferkettengesetz im Zuge des Vorrangs von EU-Recht möglicherweise nochmals verändern. Es bleibt abzuwarten, ob ein Gesetz auf der Ebene der Europäischen Union sich tatsächlich, wie vom Staatssekrtär vermutet, am deutschen Lieferkettengesetz orientiert. Der Kreis an Unternehmen, die durch das Lieferkettengesetz erfasst werden und das Ausmaß der Belastungen könnten durch ein europäisches Lieferkettengesetz noch größer werden.