Bericht
11.04.2022
"Auswirkungen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht"
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Pflege und im medizinischen Bereich gilt seit dem 16. März 2022. Alle Beschäftigten in Krankenhäusern, Arztpraxen, Tageskliniken, Pflegeeinrichtungen und bei Rettungsdiensten müssen einen Impfnachweis vorlegen. Tun sie dies nicht, müssen die Arbeitgeber innerhalb bestimmter Fristen über ein Portal eine Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt machen. Den Impfverweigerern könnten Sanktionen, wie Bußgelder oder Betretungsverbote drohen.